Stand: 28.08.2025
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen Astrid Krause, nachfolgend Trainerin genannt, ihrer Hundeschule „equipo – Hundeschule für Teams“ und den Konsumierenden, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend Kunden genannt.
Die mobile Hundeschule
Die mobile Hundeschule „equipo – Hundeschule für Teams“ wird geführt von:
Astrid Krause
Weiden 24, 99439 Am Ettersberg
mail@equipo-hundeschule.de
www.equipo-hundeschule.de
0176 / 23 91 41 41
Geltungsbereich
Sämtliche Dienstleistungen im Rahmen meiner Hundeschule „equipo“ erbringe ich auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Diese sind auf alle Anmeldungen, Teilnahmen, Durchführungen und Widerrufungen an den Angeboten meiner Hundeschule „equipo“ anzuwenden. Die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung geltende Fassung der AGB ist maßgeblich. Diese ist auf meiner Webseite www.equipo-hundeschule.de nachzulesen.
Ich bin berechtigt diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neue Fassung der AGB wird auf alle folgenden Buchungen angewendet. Für bereits erfolgte Buchungen gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung, es sei denn, die neue Fassung wurde von den Kunden explizit für den laufenden Trainingsprozess akzeptiert.
Vertragsgegenstand
- Angebote: Die Hundeschule „equipo“ bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelcoaching, Gruppenkurse, Wochenendseminare und Themenabende an. Die Angebote können in Präsenz oder online stattfinden. Die Ausbildungsangebote basieren auf der Trainingsphilosophie, die auf meiner Webseite www.equipo-hundeschule.de beschrieben ist.
- Erfolg: Bei der Beauftragung der Hundeschule „equipo“ bzw. der Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet.
Dauer und Erfolg von Trainingseinheiten hängen mit dem Alter, den körperlichen Voraussetzungen und der Vorgeschichte des teilnehmenden Hundes zusammen, sowie der Umsetzung der Trainingsaufgaben durch den Kunden.
Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung zu machen.
Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus. - Teilnahme an Gruppenangeboten: Die Aufnahme eines Hundes in ein Gruppenangebot erfolgt erst nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Trainerin. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in Gruppenangebote werden ausschließlich durch die Hundeschule „equipo“ festgelegt.
- Trainingsdauer: Ein Einzelcoaching oder ein Gruppenangebot dauert in der Regel 60 bzw. 90 Minuten, sofern nichts anderes durch den Vertrag geregelt ist. Verspätungen von Kunden gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
- Trainingsort: Die Angebote erfolgen grundsätzlich an Örtlichkeiten, die durch die Trainerin ausgewiesen oder begutachtet worden sind. Bei Änderung von Trainingsorten wird die Trainerin auf die Zumutbarkeit für die Kunden achten.
- Gruppenangebote: Diese Trainingseinheiten finden entweder als „offene“ Angebote oder „geschlossene“ Kurse statt. Die maximale Teilnehmendenzahl ist auf 6 Mensch-Hund-Teams beschränkt, sofern es im Angebot nicht anders ausgewiesen ist.
„Offene“ Angebote können als Einzelbuchung oder als Abo gebucht werden. „Geschlossene“ Kurse werden mit festen Terminen und Trainingseinheiten auf der Webseite zur Buchung ausgeschrieben. Die Buchung eines Kurses berechtigt zum Besuch aller angegebenen Termine des jeweiligen Kurses. Ein Kurs findet dann statt, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmendenzahl erreicht wird. Die näheren Einzelheiten werden im Buchungsformular geregelt. - Unverträglichkeit: Die Hundeschule „equipo“ ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden ein anderes Gruppenangebot zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Trainerin auf die Zumutbarkeit für die Kunden achten.
Teilnahmevoraussetzungen
- Informationspflicht: Diese besteht von Seiten der Kunden gegenüber der Hundeschule „equipo“.
- Zustimmung: Eine Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule „equipo“ ist nur möglich, wenn diesen AGB zugestimmt wurde.
- Anmeldebogen: Dieser muss vollständig ausgefüllt bei der Hundeschule „equipo“ eingereicht werden.
- Krankheiten: Vor jedem Angebot bestätigen die Kunden, dass der geführte Hund nach bestem Wissen und Gewissen frei von Schmerzen, ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und somit kein Ansteckungsrisiko für andere Kunden, Hunde oder die Trainerin besteht.
Auch ein Verdacht auf Parasiten (z.B. bei Durchfall) ist anzugeben.
Chronische Erkrankungen sind der Hundeschule „equipo“ vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. - Impfpass: Vor dem ersten Training ist durch Vorlage des Impfpasses zu dokumentieren, dass die nötigen Vorsorgeimpfungen durchgeführt wurden.
- Haftpflicht: Die Kunden sind vor dem ersten Termin verpflichtet, durch Vorlage der Versicherungspolice, den Nachweis zu erbringen, dass der teilnehmende Hund haftpflichtversichert ist.
- Behörde: Der Trainerin wird vor der Teilnahme an einem Angebot versichert, dass der Hund behördlich gemeldet ist.
- Halter: Vor der Teilnahme an einem Angebot versichern die Kunden gegenüber der Hundeschule „equipo“, dass der teilnehmende Hund ihr Eigentum ist. Sollte dies nicht zutreffen, ist unaufgefordert die schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorzulegen, sowie eine schriftliche Erklärung, dass der Hundehüter während des Angebotes für den Hund verantwortlich ist und haftet.
- Gesundheit: Auf gesundheitliche Einschränkungen bei Hund und Mensch ist vor der ersten Teilnahme hinzuweisen und den Anweisungen der Trainerin zu folgen.
- Läufigkeit: Bei Gruppenangeboten sind läufige Hündinnen ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Absprache.
- Vorfälle: Die Kunden sind bei der Anmeldung in der Pflicht, die Hundeschule „equipo“ über bereits stattgefundene, sicherheitsrelevante Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren.
Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggression oder Ängstlichkeit des Hundes sind vor dem ersten Training anzugeben. - Ausschluss: Kunden können mit sofortiger Wirkung, ohne Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren ausgeschlossen werden, wenn sie gegen einen Punkt der Trainingsvoraussetzungen verstoßen, die Trainingseinheit stören oder sich den Anweisungen der Trainerin widersetzen. Auch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden so in der Hundeschule „equipo“ geahndet. Der Ausschluss befreit nicht von der Zahlung für das Training.
- Ausrüstung: Teilnehmende Hunde müssen ein gutsitzendes Geschirr oder ein breites Halsband tragen. Ketten-, Würge-, Zugstopp- oder Stachelhalsbänder sind bei allen Angeboten der Hundeschule „equipo“ verboten, ebenso Sprüh- und Vibrationshalsbänder und andere Schreckmittel. Ausgeschlossen sind Vibrationshalsbänder, die als Unterstützung zum Führen eines tauben Hund dienen.
- Mindestalter: Teilnehmende Menschen müssen mindestens 16 Jahre alt oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sein.
- Mehrhundehaltung: Die Teilnahme mit mehr als einem Hund an den Angeboten der Hundeschule „equipo“ ist nur nach vorheriger Absprache mit der Trainerin möglich.
- Mitwirkung: Die Kunden sind während eines Trainingsangebotes zur Mitwirkung verpflichtet und haben die Anwesenheit bei ihrem Hund zu gewährleisten. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Trainerin möglich.
- Kursfähigkeit: In den Kursangeboten sind nur Hunde zugelassen, die eine Kursfähigkeit besitzen, die sich wie folgt darstellt:
- Der teilnehmende Hund gefährdet keine anderen Hunde oder Menschen oder der Kunde hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
- Der teilnehmende Hund darf während des Trainings nicht in dauerhaften Stress verfallen (starkes und andauerndes Stresshecheln, ständiges und durchgehendes Bellen, Zittern, Meideverhalten).
- Der Hund muss während des Trainings in der Lage sein, sich auf seinen Menschen zu konzentrieren und mit ihm kooperieren können, auch wenn andere Hunde anwesend sind.
- Sollte der Hund sich trotz Hilfe und Unterstützung seitens der Trainerin nicht beruhigen können, darf die Trainerin vom weiteren Besuch der Gruppenstunde abraten. Der weitere Trainingsverlauf wird zwischen den Kunden und der Trainerin besprochen und die Zumutbarkeit für beide Parteien berücksichtigt.
- Umweltschutz: Alle selbstverursachten Verunreinigungen auf dem Trainingsgelände und im umgebenden öffentlichen Raum sind durch die Kunden unaufgefordert und unverzüglich zu entfernen.
Die Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten die Kunden der Hundeschule „equipo“ den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit einer Buchungsbestätigung seitens der Hundeschule „equipo“ zustande. Diese Annahme bedarf keiner bestimmten Form und kann schriftlich sowie mündlich erfolgen. Nach dem Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldebogens oder einer gesonderten Absprache mit der Trainerin, ist die Teilnahme am gebuchten Angebot reserviert.
Zahlungsmodalitäten
- Zahlungsfrist: Nach Vertragsabschluss erhalten die Kunden eine Buchungsbestätigung. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung in voller Höhe, vor dem Beginn des gebuchten Angebotes per Überweisung, gemäß der ausgewiesenen Zahlungsfristen. Anfallende Fahrtkosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sind nach der Trainingseinheit zu zahlen.
- Barzahlung: Fällige Beträge sind nach vorheriger Absprache auch als Barzahlung an die Hundeschule „equipo“ möglich.
- Zahlungsverzug: Die Hundeschule „equipo“ hat das Recht, geplante Trainingsangebote abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, sollten Kunden im Zahlungsverzug sein.
- Fahrtkosten: Fallen Fahrtkosten an, so berechnet die Hundeschule „equipo“ 0,30€ pro gefahrenen Kilometer.
Rücktritt durch die Hundeschule „equipo“ oder den Kunden
Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten sich beide Parteien vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu.
Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt.
Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktritte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
- Rücktritt durch die Hundeschule „equipo“:
- Gefährdung: Die Hundeschule „equipo“ kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn Kunden sich vertragswidrig verhalten. Insbesondere gilt das, wenn Kunden andere Teilnehmende, die Trainerin, teilnehmende Hunde oder das Ziel des Angebotes gefährden.
- Mindestanzahl: Sollte die erforderliche Mindestanzahl für ein Trainingsangebot nicht erreicht werden, kann die Hundeschule vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für dieses Angebot werden in voller Höhe zurückerstattet.
- Verschiebung: Die Hundeschule „equipo“ behält sich vor, Trainingsstunden aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen wird das Training zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
- Rücktritt durch Kunden:
- Einzelcoaching: Die Hundeschule „equipo“ arbeitet in einem sogenannten Bestellsystem, was bedeutet, dass vergebene Einzeltermine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Einzeltermin weniger als 48 Stunden vor Beginn des Trainings abgesagt, bleiben die Kunden im Sinne §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
Sollten Kunden an der Wahrnehmung einer bereits bezahlten Einzelstunde verhindert sein, erhalten sie den Stundensatz in voller Höhe zurückerstattet, wenn der Termin mindestens 48 Stunde vor Trainingsbeginn per mail oder fernmündlich per Telefon abgesagt wurde. - Seminare, Kurse, Vorträge und übrige Veranstaltungen: Diese Angebote beinhalten festausgeschriebene Termine. Eine Stornierung ist 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei per mail oder fernmündlich per Telefon möglich.
Kunden, die obengenannte Veranstaltungen mindestens 48 Stunden vor Beginn absagen, erhalten 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt.
Gibt es seitens des Kunden keine Absage der Veranstaltung, gleich aus welchen Gründen die Wahrnehmung des Termines verhindert wurde, wird die jeweilige Veranstaltung in voller Höhe berechnet.
Nach Absprache mit der Trainerin können Alternativteilnehmende den Angebotsplatz in Anspruch nehmen. - Geschlossene Kurse: Die Buchung eines geschlossenen Kurses berechtigt zur Teilnahme an allen ausgeschrieben Terminen. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt oder erstattet werden.
- Verspätungen: Verspäten sich Kunden zu einem vereinbarten Termin, geht dies zu Lasten der Kunden. Verspätungen berechtigen weder zu einer Vergütung oder Verminderung, noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Trainingszeit.
- Einzelcoaching: Die Hundeschule „equipo“ arbeitet in einem sogenannten Bestellsystem, was bedeutet, dass vergebene Einzeltermine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Einzeltermin weniger als 48 Stunden vor Beginn des Trainings abgesagt, bleiben die Kunden im Sinne §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
Haftung
- Eigenverantwortung: Die Teilnahme an allen Aktivitäten der Hundeschule „equipo“ erfolgt auf eigene Gefahr. Allen Sicherheitsanweisungen der Trainerin sind Folge zu leisten.
- Haftung der Kunden: Die Kunden haften in voller Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch sie selbst oder den mitgeführten Hund verursacht worden sind. Zudem übernehmen die Kunden die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
- Informationspflicht: Bei bewusstem Verschweigen von der unter „Teilnahmevoraussetzungen“ genannten Punkte, gehen alle daraus resultierenden Schäden in voller Höhe zu Lasten der Kunden. Die Hundeschule „equipo“ übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Informationen seitens der Kunden entstanden sind.
- Haftungsausschluss der Hundeschule„equipo“, bei:
- Sach-, Personen- und Vermögensschäden, sowie Verletzungen der Hunde, die im Rahmen des Trainings, bei Spaziergängen oder Veranstaltungen entstehen;
- Verletzungen oder Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen;
- entlaufenen Hunden oder daraus resultierenden Folgeschäden und Folgekosten;
- der Absage eines Trainingstermines seitens der Hundeschule und daraus entstandenen Schäden seitens der Kunden.
Die Haftung der Hundeschule „equipo“ für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule „equipo“.
Begleitpersonen sind über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
- Fremdverschulden: Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder andere Kunden bzw. deren Hunde entstehen.
- Freilauf: Das Führen ohne Leine während eines Trainingsangebotes ist nur mit Zustimmung der Trainerin erlaubt. Sollten die Hunde dennoch im Freilauf sein und Schäden jeglicher Art verursachen, übernimmt die Hundeschule „equipo“ keine Haftung.
- Haftung nach Trainingsende: Nach dem offiziellen Trainingsende (Verabschiedung der Kunden) liegt die Verantwortung für freiwillige Hundekontakte ausschließlich bei den Kunden. Die Hundeschule „equipo“ übernimmt keine Haftung für Vorfälle, die nach Beendigung des Trainings und außerhalb des angeleiteten Settings stattfinden, auch dann nicht, wenn sich die Beteiligten weiterhin auf dem Schulungsgelände oder im Beisein der Trainerin befinden.
- Einzelcoaching Hund: Findet ein Training der Trainerin nur mit dem Hund und ohne die Kunden statt, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Aus der Hundehalterhaftpflichtversicherung der Kunden muss ausdrücklich hervor gehen, dass das Hüten durch Dritte Personen mitversichert ist.
- Im Falle einer Beschädigung des Eigentumes der Hundeschule „equipo“, der Trainingsräumlichkeiten oder der Trainerin, muss die Haftpflichtversicherung der Kunden greifen.
Kopierrechte
Unterlagen, die von der Hundeschule „equipo“ begleitend zu den Angeboten ausgegeben werden und mit dem Namen der Hundeschule oder der Trainerin gekennzeichnet sind, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine schriftliche Genehmigung seitens der Hundeschule „equipo“ weder vervielfältigt, verarbeitet und/oder in irgendeiner Form verbreitet werden.
Datenschutz
- Die Kunden sind damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule „equipo“ erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, sofern dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.
- Die personenbezogenen Daten der Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule „equipo“ abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für die Werbung der Hundeschule „equipo“ erfolgt nur, wenn seitens der Kunden im Anmeldebogen eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
- Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule „equipo“ mit den Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule „equipo“ geschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten, etwa für die Werbung der Hundeschule „equipo“ erfolgt nur, wenn seitens der Kunden im Anmeldebogen eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
- Fotos und Videos, die während der Angebote entstehen und seitens der Hundeschule aufgenommen wurden, werden nur für Werbe- oder Weiterbildungszwecke der Hundeschule „equipo“ genutzt, wenn im Anmeldebogen eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule „equipo“ sind nicht gestattet. - Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten der Kunden gelöscht. Ausnahmen bilden die Daten derjenigen Kunden, die im Anmeldebogen ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben, um weiter die monatlichen „Hundeneuigkeiten“ der Hundeschule „equipo“ zu empfangen oder Informationen und Werbung für weitere Angebote erhalten möchten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Seite www.equipo-hundeschule.de zu finden.
Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule „equipo“ im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule „equipo“ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedinungen der Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Punkte dieser AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
Gerichtsgegenstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weimar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die geltende Gesetzgebung des Landes Thüringen.
Jegliche Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
